1. Geltungsbereich und Leistungsumfang
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Für alle über diese Website www.consileon-academy.de begründeten Geschäftsbeziehungen zwischen der Consileon Business Consultancy GmbH, Karlsruhe, (nachfolgend „Consileon“ genannt) und ihren Kunden, welche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB sind, kommen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Consileon (nachfolgend „AGB“ genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung.
1.1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Consileon ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Erbringung von Leistungen durch Consileon bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Kunden.
1.1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Diese bedürfen der Schriftform bzw. der Unterzeichnung durch einfache elektronische Signatur (Adobe Sign oder DokuSign).
2. Vertragsabschluss, Vertragsdurchführung
2.1 Bestellvorgang
2.1.1 Die auf www.consileon-academy.de aufgeführten Kursangebote stellen jeweils ein unverbindliches Angebot von Consileon über den jeweiligen Kurs dar. Der Kunde kann über den Button „Jetzt buchen“ seine Rechnungs- und Kontaktdaten für ein Kursangebot von Consileon zunächst unverbindlich eingeben und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren.
2.1.2 Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ bucht der Kunde verbindlich den ausgewählten Kurs, dies stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar.
2.1.3 Der Kunde erhält nach der verbindlichen Buchung eine Bestell- und Buchungsbestätigung von Consileon mit Angabe des Leistungsgegenstandes, Leistungszeitraumes, Abwicklungsform und Preises, welche die Annahme des Vertragsangebots für den vom Kunden gebuchten Kurs durch Consileon darstellt.
2.1.4 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
2.2 Leistung
2.2.1 Consileon richtet sich mit ihrem Angebot an Coachings, offenen Schulungen, Workshops und Trainings (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) auf dieser Website an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB (in diesen AGB zusammenfassend „Kunde” genannt). Der Anwendungsbereich dieser AGB ist daher auf Geschäfte mit den vorstehenden Rechtspersonen beschränkt.
2.2.2 Consileon bietet Kunden Veranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen sind. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis. Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach der Kursbeschreibung von Consileon entsprechend dem vom Kunden gebuchten Kurs.
2.2.3 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Vertragspartner gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Consileon behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
2.2.4 Sofern Consileon den Teilnehmern zum Abschluss des jeweiligen Kurses den Erwerb eines offiziellen Zertifikats (eines Lizenzpartners) anbietet, ist die Teilnahme hieran freiwillig und die Testergebnisse werden nicht durch Consileon eingesehen und bewertet, sondern durch den jeweiligen Lizenzpartner des Kursangebotes und der Zertifikatsprüfungen. Leistungskontrollen erfolgen in der Regel ausschließlich durch den Lizenzpartner.
Die Prüfungsvoraussetzungen und Zertifikatsinhalte sind in der Beschreibung der jeweiligen Kurse detailliert geregelt.
2.2.5 Im Fall der Durchführung einer Veranstaltung in einer von Consileon zur Verfügung gestellten Einrichtung, stellt Consileon die für die Durchführung der Veranstaltung geeigneten Räumlichkeiten nebst erforderlicher technischer Ausstattung (elektronische Kommunikationsmittel) zur Verfügung.
2.2.6 Consileon erbringt ihre Leistungen gemäß der Beschreibung des gebuchten Kurses auf www.consileon-academy.de entweder als Präsenzkurs oder Onlinekurs (Remote).
2.2.7 Consileon ist berechtigt, Präsenz-Kurse aufgrund wichtiger Gründe in einen Remote-Klassenraum zu verlegen. Hierbei wird die Veranstaltung durch die Remotetechnik live übertragen. Consileon wird eine solche Verlegung spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses mitteilen.
2.3 Preise
2.3.1 Die auf der Webseite www.consileon-academy.de sowie in Vermarktungsunterlagen dargestellten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Angaben gelten ohne Gewähr. Die gilt auch für die im Falle der Stornierung durch den Kunden zu entrichtenden Stornierungs-Gebühren (vgl. Ziffer 7).
2.3.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Teilnahme, für alle inkludierten Leistungsbausteine gemäß der Kursbeschreibung und die ausgehändigten beziehungsweise bereitgestellten Lehrmittel. Im Falle von Präsenz-Veranstaltungen sind auch die Gebühren und Kosten für die genutzten Kursräumlichkeiten und einer Grundverpflegung während der Kurszeit inkludiert.
2.4 Rechnungsabwicklung
2.4.1 Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer bzw. Auftraggeber zusätzlich zu der Buchungsbestätigung eine Rechnung mit Angabe des Leistungsgegenstandes, Leistungszeitraumes und Preises über die Veranstaltung an seine Mailadresse gesandt. Diese ist ohne Abzüge bis spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungszugang unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
2.5 Pflichten der Teilnehmer/Kunden
2.5.1 Bei Online-Veranstaltungen haben die Teilnehmer für eine geeignete und stabile Internetverbindung zu sorgen. Etwaige Entgelte für die Internetverbindung haben die Teilnehmer selbst zu tragen. Consileon übernimmt keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge die Teilnehmer richtig erreichen und der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist.
3. Eigentumsrechte
3.1 Rechte an Veranstaltungsinhalten und ‑unterlagen
3.1.1 Alle Schulungs‑, Trainings‑, Seminar- und Vortragsunterlagen, Präsentationen sowie Arbeitsmaterialien und Dokumentationen (nachfolgend zusammenfassend „Veranstaltungsunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt.
3.2 Nutzungsrecht und Geistiges Eigentum
3.2.1 Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte bei Consileon beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde ist weder zur körperlichen noch unkörperlichen Verwertung der Veranstaltungsunterlagen berechtigt, insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen zu kopieren, zu fotografieren oder anderweitig unabhängig vom Kurszweck zu verwenden. Das gesetzliche Recht des Kunden, ihm von Consileon überlassene körperliche Exemplare von Veranstaltungsunterlagen im Original an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.
3.3 Markenrechte und Copyright
3.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte in den Veranstaltungsunterlagen unverändert beizubehalten.
3.3.2 Jede Verwendung der Marke Consileon oder einer offiziellen Zertifizierungsstelle, die über das erteilte Zertifikat / die Bescheinigung hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Consileon beziehungsweise des jeweiligen Markeninhabers.
3.3.3 Die im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung und ‑durchführung zur Verfügung gestellten Materialien sind mit Eigentumsrechten belegt und dürfen nicht für andere Zwecke vervielfältigt oder weiterverwendet werden.
4. Datenschutz
4.1 Schutz personen- und unternehmensbezogener Daten
Consileon wird Unternehmens- und Betriebsgeheimnisse, von denen Consileon im Rahmen der Durchführung der Veranstaltungen Kenntnis erhält, außerhalb der Durchführung der Veranstaltungen nicht verwerten oder offenlegen. Der Veranstaltungsgeber verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Bei der hierzu eingesetzten automatisierten Datenverarbeitung erfüllt Consileon alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die auf unserer Homepage eingesehen werden können.
5. Stornierung durch Teilnehmer
5.1 Stornierungsmöglichkeit
5.1.1 Der Kunde kann die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung jederzeit vor deren Beginn stornieren, wobei entsprechend Ziffer 5.2 Gebühren und Pauschalen anfallen können. Es bedarf hierfür einer Erklärung in Textform, nicht ausreichend ist eine Erklärung in den Kurschat.
5.2 Stornierungsgebühren
5.2.1 Eine Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei. Storniert der Kunde seine Teilnahme zwischen 20 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhebt Consileon eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einhundertfünfzig Euro (150 €) netto.
5.2.2 Erfolgt die Stornierung zwischen 13 und sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde eine Pauschale zum Ausgleich der Aufwendungen und des Consileon entstandenen Schadens in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen.
5.2.3 Bei einer späteren Stornierung (mithin weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) und im Falle der Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr als Pauschale zum Ausgleich der Aufwendungen und des Consileon entstandenen Schadens berechnet.
5.2.4 Es bleibt dem Kunden in den Fällen 5.2.2 und 5.2.3 unbenommen nachzuweisen, dass Consileon durch die Stornierung bzw. die Nichtteilnahme ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag, statt der Pauschale zu erstatten. Hierfür muss Consileon die Nachweise hinsichtlich des niedrigeren Schadens anerkannt haben.
5.3 Umbuchungsmöglichkeit
5.3.1 Die Umbuchung der Veranstaltungsteilnahme auf ein anderes Veranstaltungsdatum ist nach Verfügbarkeit bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt die Umbuchung zwischen 20 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhebt Consileon eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einhundertfünfzig Euro (150 €) netto. Bei einer späteren Umbuchung hat der Kunde neben der Teilnahmegebühr für den umgebuchten Kurs eine Pauschale in Höhe von 25% der vereinbarten Teilnahmegebühr zum Ausgleich der Aufwendungen und des entstandenen Schadens zu bezahlen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Consileon durch die Umbuchung ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag statt der Pauschale zu erstatten. Hierfür muss Consileon die Nachweise hinsichtlich des niedrigeren Schadens anerkannt haben.
5.4 Übertragung der Teilnahme
5.4.1 Die Übertragung der Veranstaltungsteilnahme auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit und gebührenfrei möglich. Der Ersatzteilnehmer muss Consileon jedoch vorher in Textform benannt werden, eine Nachricht in den Kurschat genügt nicht.
5.5 Außerordentliche Kündigung
5.5.1 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt und dem Kunden unbenommen.
6. Stornierung und Änderung durch Veranstalter
6.1 Absage von Veranstaltungen
6.1.1 Consileon ist berechtigt, geplante Veranstaltungen abzusagen, wenn bei deren Durchführung die zur Kostendeckung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage muss in einem solchen Fall spätestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin gegenüber dem Kunden erklärt werden. Eine Absage ist ebenfalls zulässig, wenn die Veranstaltung aus einem von Consileon nicht zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann (z.B. Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht).
6.1.2 Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch Consileon erhält der Kunde seine Teilnahmegebühr von Consileon erstattet. Etwaige Reisekosten des Kunden sind nicht erstattungsfähig.
6.2 Trainerwechsel
6.2.1 Consileon setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Referenten mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Consileon ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Referenten durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Referenten dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Consileon den Kunden über den Ersatz informieren.
6.3 Außerordentliche Kündigung
6.3.1 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt und Consileon unbenommen.
7. Haftung
7.1 Haftungsregelung
7.1.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Consileon bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.1.2 Die Haftung der Consileon auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3‑fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
7.1.3 Die Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Haftung bei grober Fahrlässigkeit
7.2.1 Sofern Consileon grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
7.3.1 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Consileon gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. Pflicht zur vertragsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Erfüllungsgehilfen
7.4.1 Die vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkungen und ‑begrenzungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Consileon.
8. Schlussbestimmung
8.1 Consileon behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um Anpassungen an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorzunehmen oder um Änderungen an den angebotenen Dienstleistungen zu berücksichtigen. Derartige Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E‑Mail) mitgeteilt.
Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, bleibt das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.