AGB Consileon Academy

1. Gel­tungs­be­reich und Leis­tungs­um­fang 

1.1 Gel­tungs­be­reich 

1.1.1 Für alle über die­se Web­site www​.con​si​le​on​-aca​de​my​.de begrün­de­ten Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Con­si­le­on Busi­ness Con­sul­tancy GmbH, Karls­ru­he, (nach­fol­gend „Con­si­le­on“ genannt) und ihren Kun­den, wel­che Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen im Sin­ne des § 310 Abs.1 BGB sind, kom­men aus­schließ­lich die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Con­si­le­on (nach­fol­gend „AGB“ genannt) in der jeweils zum Zeit­punkt der Bestel­lung gel­ten­den Fas­sung zur Anwen­dung.  

1.1.2 Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wer­den nur dann und inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als Con­si­le­on ihrer Gel­tung aus­drück­lich zuge­stimmt hat. Die Erbrin­gung von Leis­tun­gen durch Con­si­le­on bedeu­tet kei­ne Aner­ken­nung von Ver­trags­be­din­gun­gen des Kun­den.  

1.1.3 Indi­vi­du­ell getrof­fe­ne Ver­ein­ba­run­gen mit dem Kun­den haben Vor­rang vor die­sen AGB. Die­se bedür­fen der Schrift­form bzw. der Unter­zeich­nung durch ein­fa­che elek­tro­ni­sche Signa­tur (Ado­be Sign oder Doku­Sign). 

2. Ver­trags­ab­schluss, Ver­trags­durch­füh­rung

2.1 Bestell­vor­gang 

2.1.1 Die auf www​.con​si​le​on​-aca​de​my​.de auf­ge­führ­ten Kurs­an­ge­bo­te stel­len jeweils ein unver­bind­li­ches Ange­bot von Con­si­le­on über den jewei­li­gen Kurs dar. Der Kun­de kann über den But­ton „Jetzt buchen“ sei­ne Rech­nungs- und Kon­takt­da­ten für ein Kurs­an­ge­bot von Con­si­le­on zunächst unver­bind­lich ein­ge­ben und die Ein­ga­ben vor Absen­den der ver­bind­li­chen Bestel­lung jeder­zeit kor­ri­gie­ren. 

2.1.2 Über den But­ton „Zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ bucht der Kun­de ver­bind­lich den aus­ge­wähl­ten Kurs, dies stellt ein ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot des Kun­den dar. 

2.1.3 Der Kun­de erhält nach der ver­bind­li­chen Buchung eine Bestell- und Buchungs­be­stä­ti­gung von Con­si­le­on mit Anga­be des Leis­tungs­ge­gen­stan­des, Leis­tungs­zeit­rau­mes, Abwick­lungs­form und Prei­ses, wel­che die Annah­me des Ver­trags­an­ge­bots für den vom Kun­den gebuch­ten Kurs durch Con­si­le­on dar­stellt.  

2.1.4 Ver­trags­schluss und Ver­trags­ab­wick­lung erfol­gen in deut­scher Spra­che. 

2.2 Leis­tung 

2.2.1 Con­si­le­on rich­tet sich mit ihrem Ange­bot an Coa­chings, offe­nen Schu­lun­gen, Work­shops und Trai­nings (nach­fol­gend „Ver­an­stal­tung“ genannt) auf die­ser Web­site an Unter­neh­men, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen und pri­va­ten Rechts sowie an öffent­lich-recht­li­che Son­der­ver­mö­gen im Sin­ne des § 310 Abs.1 BGB (in die­sen AGB zusam­men­fas­send „Kun­de” genannt). Der Anwen­dungs­be­reich die­ser AGB ist daher auf Geschäf­te mit den vor­ste­hen­den Rechts­per­so­nen beschränkt. 

2.2.2 Con­si­le­on bie­tet Kun­den Ver­an­stal­tun­gen zur Ver­mitt­lung von Kennt­nis­sen und Fähig­kei­ten, die der jewei­li­gen Kurs­be­schrei­bung zu ent­neh­men sind. Gegen­stand des Auf­tra­ges ist die ver­ein­bar­te Tätig­keit oder die sons­ti­ge Leis­tung und nicht ein Erfolg oder ein bestimm­tes Ergeb­nis. Der Ver­trags­in­halt rich­tet sich aus­schließ­lich nach der Kurs­be­schrei­bung von Con­si­le­on ent­spre­chend dem vom Kun­den gebuch­ten Kurs. 

2.2.3 Ver­an­stal­tun­gen wer­den ent­spre­chend dem ver­öf­fent­lich­ten Ver­an­stal­tungs­pro­gramm bzw. ent­spre­chend der mit dem Ver­trags­part­ner geson­der­ten Ver­ein­ba­rung durch­ge­führt. Con­si­le­on behält sich jedoch Ände­run­gen vor, sofern die­se das Ver­an­stal­tungs­ziel nicht grund­le­gend ver­än­dern.  

2.2.4 Sofern Con­si­le­on den Teil­neh­mern zum Abschluss des jewei­li­gen Kur­ses den Erwerb eines offi­zi­el­len Zer­ti­fi­kats (eines Lizenz­part­ners) anbie­tet, ist die Teil­nah­me hier­an frei­wil­lig und die Test­ergeb­nis­se wer­den nicht durch Con­si­le­on ein­ge­se­hen und bewer­tet, son­dern durch den jewei­li­gen Lizenz­part­ner des Kurs­an­ge­bo­tes und der Zer­ti­fi­kats­prü­fun­gen. Leis­tungs­kon­trol­len erfol­gen in der Regel aus­schließ­lich durch den Lizenz­part­ner.  

Die Prü­fungs­vor­aus­set­zun­gen und Zer­ti­fi­kats­in­hal­te sind in der Beschrei­bung der jewei­li­gen Kur­se detail­liert gere­gelt. 

2.2.5 Im Fall der Durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung in einer von Con­si­le­on zur Ver­fü­gung gestell­ten Ein­rich­tung, stellt Con­si­le­on die für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung geeig­ne­ten Räum­lich­kei­ten nebst erfor­der­li­cher tech­ni­scher Aus­stat­tung (elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel) zur Ver­fü­gung. 

2.2.6 Con­si­le­on erbringt ihre Leis­tun­gen gemäß der Beschrei­bung des gebuch­ten Kur­ses auf www​.con​si​le​on​-aca​de​my​.de ent­we­der als Prä­senz­kurs oder Online­kurs (Remo­te).  

2.2.7 Con­si­le­on ist berech­tigt, Prä­senz-Kur­se auf­grund wich­ti­ger Grün­de in einen Remo­te-Klas­sen­raum zu ver­le­gen. Hier­bei wird die Ver­an­stal­tung durch die Remo­te­tech­nik live über­tra­gen. Con­si­le­on wird eine sol­che Ver­le­gung spä­tes­tens 7 Tage vor Beginn des Kur­ses mit­tei­len. 

2.3 Prei­se 

2.3.1 Die auf der Web­sei­te www​.con​si​le​on​-aca​de​my​.de sowie in Ver­mark­tungs­un­ter­la­gen dar­ge­stell­ten Prei­se und Gebüh­ren ver­ste­hen sich zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, die Anga­ben gel­ten ohne Gewähr. Die gilt auch für die im Fal­le der Stor­nie­rung durch den Kun­den zu ent­rich­ten­den Stor­nie­rungs-Gebüh­ren (vgl. Zif­fer 7). 

2.3.2 Der Rech­nungs­be­trag beinhal­tet die Kos­ten für die Teil­nah­me, für alle inklu­dier­ten Leis­tungs­bau­stei­ne gemäß der Kurs­be­schrei­bung und die aus­ge­hän­dig­ten bezie­hungs­wei­se bereit­ge­stell­ten Lehr­mit­tel. Im Fal­le von Prä­senz-Ver­an­stal­tun­gen sind auch die Gebüh­ren und Kos­ten für die genutz­ten Kurs­räum­lich­kei­ten und einer Grund­ver­pfle­gung wäh­rend der Kurs­zeit inklu­diert. 

2.4 Rech­nungs­ab­wick­lung 

2.4.1 Nach Anmel­dung erhält der Teil­neh­mer bzw. Auf­trag­ge­ber zusätz­lich zu der Buchungs­be­stä­ti­gung eine Rech­nung mit Anga­be des Leis­tungs­ge­gen­stan­des, Leis­tungs­zeit­rau­mes und Prei­ses über die Ver­an­stal­tung an sei­ne Mail­adres­se gesandt. Die­se ist ohne Abzü­ge bis spä­tes­tens vier­zehn (14) Tage nach Rech­nungs­zu­gang unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer zur Zah­lung fäl­lig und auf das in der Rech­nung ange­ge­be­ne Kon­to zu über­wei­sen.  

2.5 Pflich­ten der Teilnehmer/​Kunden 

2.5.1 Bei Online-Ver­an­stal­tun­gen haben die Teil­neh­mer für eine geeig­ne­te und sta­bi­le Inter­net­ver­bin­dung zu sor­gen. Etwa­ige Ent­gel­te für die Inter­net­ver­bin­dung haben die Teil­neh­mer selbst zu tra­gen. Con­si­le­on über­nimmt kei­ne Gewähr dafür, dass inter­ak­ti­ve Vor­gän­ge die Teil­neh­mer rich­tig errei­chen und der Ein­wahl­vor­gang über das Inter­net zu jeder Zeit gewähr­leis­tet ist. 

3. Eigen­tums­rech­te

3.1 Rech­te an Ver­an­stal­tungs­in­hal­ten und ‑unter­la­gen 

3.1.1 Alle Schulungs‑, Trainings‑, Semi­nar- und Vor­trags­un­ter­la­gen, Prä­sen­ta­tio­nen sowie Arbeits­ma­te­ria­li­en und Doku­men­ta­tio­nen (nach­fol­gend zusam­men­fas­send „Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen“ genannt) sind urhe­ber­recht­lich geschützt. 

3.2 Nut­zungs­recht und Geis­ti­ges Eigen­tum 

3.2.1 Im Übri­gen ver­blei­ben alle geis­ti­gen Eigen­tums­rech­te bei Con­si­le­on bezie­hungs­wei­se den jewei­li­gen Rech­te­inha­bern. Der Kun­de ist weder zur kör­per­li­chen noch unkör­per­li­chen Ver­wer­tung der Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen berech­tigt, ins­be­son­de­re ist es ihm nicht gestat­tet, die Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen zu kopie­ren, zu foto­gra­fie­ren oder ander­wei­tig unab­hän­gig vom Kurs­zweck zu ver­wen­den. Das gesetz­li­che Recht des Kun­den, ihm von Con­si­le­on über­las­se­ne kör­per­li­che Exem­pla­re von Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen im Ori­gi­nal an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben, bleibt unbe­rührt. 

3.3 Mar­ken­rech­te und Copy­right 

3.3.1 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, alle Schutz­ver­mer­ke wie Copy­right-Ver­mer­ke und ande­re Rechts­vor­be­hal­te in den Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen unver­än­dert bei­zu­be­hal­ten. 

3.3.2 Jede Ver­wen­dung der Mar­ke Con­si­le­on oder einer offi­zi­el­len Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le, die über das erteil­te Zer­ti­fi­kat /​ die Beschei­ni­gung hin­aus­geht, bedarf der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung der Con­si­le­on bezie­hungs­wei­se des jewei­li­gen Mar­ken­in­ha­bers. 

3.3.3 Die im Rah­men der Ver­an­stal­tungs­vor­be­rei­tung und ‑durch­füh­rung zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ria­li­en sind mit Eigen­tums­rech­ten belegt und dür­fen nicht für ande­re Zwe­cke ver­viel­fäl­tigt oder wei­ter­ver­wen­det wer­den. 

4. Daten­schutz

4.1 Schutz per­so­nen- und unter­neh­mens­be­zo­ge­ner Daten 

Con­si­le­on wird Unter­neh­mens- und Betriebs­ge­heim­nis­se, von denen Con­si­le­on im Rah­men der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen Kennt­nis erhält, außer­halb der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen nicht ver­wer­ten oder offen­le­gen. Der Ver­an­stal­tungs­ge­ber ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Teil­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Auf­trags­er­fül­lung. Bei der hier­zu ein­ge­setz­ten auto­ma­ti­sier­ten Daten­ver­ar­bei­tung erfüllt Con­si­le­on alle anwend­ba­ren daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Es gel­ten unse­re Daten­schutz­be­stim­mun­gen, die auf unse­rer Home­page ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. 

5. Stor­nie­rung durch Teil­neh­mer

5.1 Stor­nie­rungs­mög­lich­keit 

5.1.1 Der Kun­de kann die Teil­nah­me an einer gebuch­ten Ver­an­stal­tung jeder­zeit vor deren Beginn stor­nie­ren, wobei ent­spre­chend Zif­fer 5.2 Gebüh­ren und Pau­scha­len anfal­len kön­nen. Es bedarf hier­für einer Erklä­rung in  Text­form, nicht aus­rei­chend ist eine Erklä­rung in den Kur­schat. 

5.2 Stor­nie­rungs­ge­büh­ren 

5.2.1 Eine Stor­nie­rung bis 21 Tage vor Kurs­be­ginn ist kos­ten­frei. Stor­niert der Kun­de sei­ne Teil­nah­me zwi­schen 20 und 14 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, erhebt Con­si­le­on eine pau­scha­le Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von ein­hun­dert­fünf­zig Euro (150 €) net­to.  

5.2.2 Erfolgt die Stor­nie­rung zwi­schen 13 und sie­ben Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, hat der Kun­de eine Pau­scha­le zum Aus­gleich der Auf­wen­dun­gen und des Con­si­le­on ent­stan­de­nen Scha­dens in Höhe von 50% der ver­ein­bar­ten Teil­nah­me­ge­bühr zu bezah­len.  

5.2.3 Bei einer spä­te­ren Stor­nie­rung (mit­hin weni­ger als 1 Woche vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn) und im Fal­le der Nicht­teil­nah­me wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr als Pau­scha­le zum Aus­gleich der Auf­wen­dun­gen und des Con­si­le­on ent­stan­de­nen Scha­dens berech­net.  

5.2.4 Es bleibt dem Kun­den in den Fäl­len 5.2.2 und 5.2.3 unbe­nom­men nach­zu­wei­sen, dass Con­si­le­on durch die Stor­nie­rung bzw. die Nicht­teil­nah­me ein nied­ri­ge­rer Scha­den als die betref­fen­de vor­ste­hen­de Pau­scha­le ent­stan­den ist; in die­sem Fall ist der nied­ri­ge­re Betrag, statt der Pau­scha­le zu erstat­ten. Hier­für muss Con­si­le­on die Nach­wei­se hin­sicht­lich des nied­ri­ge­ren Scha­dens aner­kannt haben. 

5.3 Umbu­chungs­mög­lich­keit 

5.3.1 Die Umbu­chung der Ver­an­stal­tungs­teil­nah­me auf ein ande­res Ver­an­stal­tungs­da­tum ist nach Ver­füg­bar­keit bis 21 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn kos­ten­frei mög­lich. Erfolgt die Umbu­chung zwi­schen 20 und 14 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, erhebt Con­si­le­on eine pau­scha­le Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von ein­hun­dert­fünf­zig Euro (150 €) net­to. Bei einer spä­te­ren Umbu­chung hat der Kun­de neben der Teil­nah­me­ge­bühr für den umge­buch­ten Kurs eine Pau­scha­le in Höhe von 25% der ver­ein­bar­ten Teil­nah­me­ge­bühr zum Aus­gleich der Auf­wen­dun­gen und des ent­stan­de­nen Scha­dens zu bezah­len. Es bleibt dem Kun­den unbe­nom­men nach­zu­wei­sen, dass Con­si­le­on durch die Umbu­chung ein nied­ri­ge­rer Scha­den als die betref­fen­de vor­ste­hen­de Pau­scha­le ent­stan­den ist; in die­sem Fall ist der nied­ri­ge­re Betrag statt der Pau­scha­le zu erstat­ten. Hier­für muss Con­si­le­on die Nach­wei­se hin­sicht­lich des nied­ri­ge­ren Scha­dens aner­kannt haben. 

5.4 Über­tra­gung der Teil­nah­me 

5.4.1 Die Über­tra­gung der Ver­an­stal­tungs­teil­nah­me auf einen Ersatz­teil­neh­mer ist jeder­zeit und gebüh­ren­frei mög­lich. Der Ersatz­teil­neh­mer muss Con­si­le­on jedoch vor­her in Text­form benannt wer­den, eine Nach­richt in den Kur­schat genügt nicht. 

5.5 Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung 

5.5.1 Das Recht auf außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bleibt von den vor­ste­hen­den Stor­nie­rungs­re­ge­lun­gen unbe­rührt und dem Kun­den unbe­nom­men. 

6. Stor­nie­rung und Ände­rung durch Ver­an­stal­ter

6.1 Absa­ge von Ver­an­stal­tun­gen 

6.1.1 Con­si­le­on ist berech­tigt, geplan­te Ver­an­stal­tun­gen abzu­sa­gen, wenn bei deren Durch­füh­rung die zur Kos­ten­de­ckung erfor­der­li­che Teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird. Die Absa­ge muss in einem sol­chen Fall spä­tes­tens eine Woche vor dem geplan­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min gegen­über dem Kun­den erklärt wer­den. Eine Absa­ge ist eben­falls zuläs­sig, wenn die Ver­an­stal­tung aus einem von Con­si­le­on nicht zu ver­tre­ten­den Grund nicht durch­ge­führt wer­den kann (z.B. Erkran­kung des Refe­ren­ten, ohne dass ein Ersatz­re­fe­rent zur Ver­fü­gung steht). 

6.1.2 Im Fal­le einer Ver­an­stal­tungs­ab­sa­ge durch Con­si­le­on erhält der Kun­de sei­ne Teil­nah­me­ge­bühr von Con­si­le­on erstat­tet. Etwa­ige Rei­se­kos­ten des Kun­den sind nicht erstat­tungs­fä­hig. 

6.2 Trai­ner­wech­sel 

6.2.1 Con­si­le­on setzt zur Erbrin­gung der Leis­tun­gen sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­te Refe­ren­ten mit den jeweils erfor­der­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen ein. Ein Anspruch auf die Durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung durch einen bestimm­ten Dozen­ten bzw. an einem bestimm­ten Unter­richts­ort besteht nicht. Con­si­le­on ist jeder­zeit berech­tigt, zur Leis­tungs­er­brin­gung ein­ge­setz­te Refe­ren­ten durch sol­che mit ver­gleich­ba­rer Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung zu erset­zen. Wur­den die­se Refe­ren­ten dem Kun­den nament­lich kom­mu­ni­ziert, wird Con­si­le­on den Kun­den über den Ersatz infor­mie­ren. 

6.3 Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung 

6.3.1 Das Recht auf außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bleibt von den vor­ste­hen­den Stor­nie­rungs­re­ge­lun­gen unbe­rührt und Con­si­le­on unbe­nom­men. 

7. Haf­tung

7.1 Haf­tungs­re­ge­lung 

7.1.1 Soweit sich aus die­sen AGB ein­schließ­lich der nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, haf­tet Con­si­le­on bei Pflicht­ver­let­zun­gen nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.  

7.1.2 Die Haf­tung der Con­si­le­on auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz unab­hän­gig vom Rechts­grund, ins­be­son­de­re bei Ver­let­zung von Pflich­ten aus dem Schuld­ver­hält­nis und aus uner­laub­ten Hand­lun­gen ist auf die 3‑fache Höhe der jewei­li­gen Teil­nah­me­ge­bühr beschränkt.  

7.1.3 Die Haf­tungs­be­schrän­kung fin­det kei­ne Anwen­dung soweit ein Scha­den auf Arg­list, vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten beruht oder für deren Erfül­lung der Ver­an­stal­ter eine Garan­tie über­nom­men hat oder für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder für Schä­den nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. 

7.2 Haf­tung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit 

7.2.1 Sofern Con­si­le­on gro­be Fahr­läs­sig­keit zu ver­tre­ten hat, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. 

7.3 Haf­tung bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit 

7.3.1 Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­tet Con­si­le­on gleich aus wel­chem Rechts­grund nur, wenn eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht ver­letzt wur­de, d. h. eine Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Auf­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut und ver­trau­en darf (z. B. Pflicht zur ver­trags­ge­mä­ßen Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen). In die­sem Fall ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. 

7.4 Erfül­lungs­ge­hil­fen 

7.4.1 Die vor­ste­hend ver­ein­bar­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und ‑begren­zun­gen gel­ten auch zu Guns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von Con­si­le­on. 

8. Schluss­be­stim­mung

8.1  Con­si­le­on behält sich das Recht vor, die­se AGB jeder­zeit zu ändern, soweit dies erfor­der­lich ist, um Anpas­sun­gen an geän­der­te recht­li­che, tech­ni­sche oder wirt­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen vor­zu­neh­men oder um Ände­run­gen an den ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen zu berück­sich­ti­gen. Der­ar­ti­ge Ände­run­gen wer­den dem Kun­den min­des­tens 30 Tage vor dem geplan­ten Inkraft­tre­ten in Text­form (z. B. per E‑Mail) mit­ge­teilt. 

Sofern der Kun­de den Ände­run­gen nicht inner­halb von 30 Tagen nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung wider­spricht, gel­ten die Ände­run­gen als ange­nom­men. Auf das Wider­spruchs­recht und die Fol­gen des Schwei­gens wird der Kun­de in der Ände­rungs­mit­tei­lung geson­dert hin­ge­wie­sen. 

Wider­spricht der Kun­de den Ände­run­gen frist­ge­recht, bleibt das Ver­trags­ver­hält­nis zu den bis­he­ri­gen Bedin­gun­gen bestehen. Der Anbie­ter behält sich jedoch das Recht vor, das Ver­trags­ver­hält­nis mit dem Kun­den zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt ordent­lich zu kün­di­gen. 

8.2 Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit die­sen AGB ist Karls­ru­he. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Die Bestim­mun­gen des UN-Kauf­rechts und des deut­schen inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts fin­den kei­ne Anwen­dung. 

8.3 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB oder der auf ihrer Grund­la­ge abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Es gilt anstel­le jeder unwirk­sa­men Bestim­mung eine dem Zweck der Ver­ein­ba­rung ent­spre­chen­de oder zumin­dest nahe­kom­men­de Ersatz­be­stim­mung, wie sie die Ver­trags­part­ner zur Errei­chung des glei­chen wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis­ses ver­ein­bart hät­ten, wenn sie die Unwirk­sam­keit der Bestim­mung gekannt hät­ten. Ent­spre­chen­des gilt für Unvoll­stän­dig­kei­ten.